Gut miteinander
Unsere Praxisregeln
Wir möchten Ihnen aufmerksam zuhören und Sie sorgfältig behandeln. Klare Abläufe helfen uns, die verfügbare Zeit dafür einzusetzen. Vielen Dank, dass Sie unser Team dabei unterstützen.
01 Neuaufnahme nur nach ausdrücklicher Zusage
Unsere Aufnahmekapazität ist weitgehend ausgeschöpft. Neuaufnahmen prüfen wir nur in wenigen Einzelfällen. Eine kurzfristige Aufnahme oder einen Termin in der kommenden Woche können wir nicht zusagen.
- Für wen?
- Die wenigen Plätze sind vorrangig für Menschen ohne gesicherte hausärztliche Versorgung vorgesehen. Bei vergleichbarem Versorgungsbedarf berücksichtigen wir Angehörige unserer bereits betreuten Patientinnen und Patienten bevorzugt, soweit Kapazitäten frei sind. Medizinische Dringlichkeit bleibt maßgeblich. Reine Hausarztwechsel bei verlässlicher Betreuung sind derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Besondere medizinische oder persönliche Umstände, etwa die gemeinsame Betreuung von Angehörigen, prüfen wir im Einzelfall.
- Wie anfragen?
- Allgemeine Neuaufnahmeanfragen ausschließlich über das Kontaktformular mit dem Anliegen „Neuaufnahme / Warteliste“. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab und erscheinen oder klingeln Sie dafür nicht unangekündigt. Anrufe, persönliche Besuche oder mehrfaches Nachfragen beschleunigen die Aufnahme nicht.
- Was bedeutet die Warteliste?
- Die Warteliste ist kein Angebot für eine kurzfristige hausärztliche Übernahme. Eine Vormerkung besteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Praxis. Auch eine bestätigte Vormerkung ist weder eine Aufnahmezusage noch eine Terminreservierung. Planen Sie unsere Praxis erst nach einer ausdrücklichen Zusage als weiterbehandelnde Praxis ein.
Um die vielen Anfragen geordnet zu bearbeiten und unser Team zu entlasten, setzen wir bereits auf digitale Lösungen: PatMed für medizinische Nachrichten und das Kontaktformular für organisatorische Anliegen. Ergänzend nimmt unser Anrufbeantworter telefonische Nachrichten entgegen. Diese Unterstützung hilft uns bei der Organisation; die ärztliche Behandlungszeit bleibt dennoch begrenzt.
Noch im Krankenhaus und ohne gesicherte Weiterbetreuung?
Bitte sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Behandlungsteam, dem Sozialdienst oder dem Entlassmanagement des Krankenhauses. Die erforderliche Anschlussversorgung soll vor der Entlassung mit den weiterbehandelnden Stellen abgestimmt werden. Eine unverbindliche Anfrage bei unserer Praxis oder ein Wartelistenplatz ersetzt diese Abstimmung nicht. Ohne ausdrückliche Zusage dürfen Sie nicht von einer Übernahme durch unsere Praxis ausgehen.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Entlassmanagement
Die Warteliste betrifft die dauerhafte Aufnahme in unsere hausärztliche Betreuung. Akute oder sich verschlechternde Beschwerden melden Sie bitte unabhängig davon direkt unserem Team, damit die medizinische Dringlichkeit eingeschätzt werden kann.
Warum sind Neuaufnahmen begrenzt?
Zeit für sorgfältige Behandlung
Weitere Aufnahmen sind nur möglich, wenn ausreichend Zeit für eine sorgfältige und verlässliche Betreuung bleibt. Gespräche, Untersuchungen und die Bewertung von Befunden dürfen nicht durch Zeitdruck verkürzt werden. Warnzeichen schwerwiegender Erkrankungen, auch möglicher Krebserkrankungen, müssen sorgfältig abgeklärt werden. Patientensicherheit und ärztliche Sorgfalt haben Vorrang vor einer höheren Patientenzahl.
Versorgung der Region
Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in unserer Region ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Unsere Praxis leistet ihren Beitrag im Rahmen ihres Versorgungsauftrags. Versorgungslücken einer ganzen Stadt können wir jedoch nicht durch unbegrenzte Neuaufnahmen und dauerhafte Mehrarbeit ausgleichen. Deshalb richten wir Neuaufnahmen nach unseren tatsächlichen Kapazitäten aus. Für eine sorgfältige Diagnostik und verlässliche Betreuung muss ausreichend Zeit bleiben.
Hausarztwechsel und Erwartungen
Wegen unserer begrenzten Kapazitäten sind die wenigen Aufnahmeplätze vorrangig für Menschen ohne gesicherte hausärztliche Versorgung vorgesehen. Bei vergleichbarem Versorgungsbedarf berücksichtigen wir Angehörige unserer bereits betreuten Patientinnen und Patienten bevorzugt, soweit Kapazitäten frei sind. Medizinische Dringlichkeit bleibt maßgeblich. Für einen reinen Hausarztwechsel bei bestehender verlässlicher Betreuung sind Neuaufnahmen derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Unzufriedenheit mit Wartezeiten oder der Wunsch nach kurzfristigeren Terminen begründen allein keine bevorzugte Aufnahme. Besondere medizinische oder persönliche Umstände, etwa die gemeinsame Betreuung von Angehörigen, prüfen wir im Einzelfall.
Änderungen der GKV-Finanzierung
Bei der Planung unserer Neuaufnahmen berücksichtigen wir auch die Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Welche langfristigen Auswirkungen diese auf unser Termin- und Aufnahmeangebot haben, lässt sich derzeit noch nicht vollständig absehen. Unser Anspruch an eine sorgfältige Behandlung bleibt bestehen.
02 Krankschreibung am Telefon
Eine telefonische Krankschreibung kommt nur für Patienten infrage, die unserer Praxis bereits persönlich bekannt sind. Voraussetzung sind Beschwerden ohne schwere Symptome und eine ärztliche Beurteilung; außerdem darf eine Videosprechstunde nicht möglich sein. Bitte melden Sie sich zunächst bei uns. Eine Nachricht allein ersetzt das ärztliche Gespräch nicht.
Die erste telefonische Krankschreibung ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Dauert eine zunächst telefonisch beurteilte Erkrankung länger an, ist für die Folgebescheinigung eine persönliche Untersuchung erforderlich. Ob eine telefonische Bescheinigung im Einzelfall möglich ist, entscheidet der Arzt.
03 Rückwirkende Krankschreibung
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, wenn Sie eine Krankschreibung benötigen. Eine rückwirkende Bescheinigung ist nur ausnahmsweise nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung und in der Regel höchstens für drei Tage möglich. Eine vorherige Anmeldung sichert keine rückwirkende Krankschreibung zu.
04 Medikamente und Überweisungen
Folgerezepte und Überweisungen stellen wir nach ärztlicher Prüfung aus. Bei Dauermedikamenten berücksichtigen wir den aktuellen Medikationsplan und den Zeitpunkt der letzten Verordnung. Bitte bestellen Sie Medikamente, die nicht auf Ihrem aktuellen Medikationsplan stehen, erst nach ärztlicher Rücksprache.
Für medizinische Angaben und Rezeptdetails nutzen Sie bitte PatMed oder das Telefon. Unser Kontaktformular dient organisatorischen Anliegen.
05 Austausch eines Arzneimittels – Aut idem
Ein Aut-idem-Kreuz schließt den Austausch gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke aus. Wir setzen es nur bei medizinischer Notwendigkeit nach ärztlicher Prüfung. Bloße Vorlieben für einen Hersteller, eine Farbe, Form oder einen Geschmack reichen dafür nicht aus. Vermutete Unverträglichkeiten, Nebenwirkungen oder Schwierigkeiten bei der Einnahme prüfen wir ärztlich.
Wenn Sie ohne medizinischen Grund ein bestimmtes Präparat wünschen, kann nach ärztlicher Prüfung ein Privatrezept infrage kommen. Die Verordnung muss medizinisch vertretbar sein. Voraussetzung sind die vorherige Klärung der Selbstzahlung und Ihre freiwillige Entscheidung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist dabei nicht zugesichert. Ihr Anspruch auf eine medizinisch notwendige Kassenleistung bleibt unberührt.
Für gesetzlich Versicherte kann auch die Wunscharzneimittel-Regelung über die Apotheke infrage kommen: Mit Kassenrezept zahlen Sie zunächst den vollen Preis; die Krankenkasse erstattet unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Teil. Den verbleibenden Eigenanteil tragen Sie selbst. Bitte klären Sie die Möglichkeiten und Kosten vorab mit Ihrer Apotheke und Krankenkasse.
06 Physiotherapie
Physiotherapie verordnen wir nach ärztlichem Kontakt und medizinischer Prüfung. Welche Behandlung geeignet ist und ob eine weitere Verordnung erforderlich ist, entscheidet der Arzt. In unserer Praxis verordnen wir Manuelle Therapie nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen.
Änderungs- oder Verlängerungswünsche Ihrer physiotherapeutischen Praxis bitten wir vorab mit uns abzustimmen. Sie führen nicht automatisch zu einer geänderten oder weiteren Verordnung.
07 Klingeln und Wartezeit
Bitte klingeln Sie erst zu den Öffnungszeiten oder zu Ihrem ausdrücklich vereinbarten Termin. Haben Sie anschließend etwas Geduld: Während einer Behandlung können wir die Tür nicht immer sofort öffnen.
Für Anfragen zur Neuaufnahme oder zur Warteliste nutzen Sie bitte ausschließlich unser Kontaktformular. Bitte sehen Sie dafür von Anrufen ab und erscheinen oder klingeln Sie nicht unangekündigt; das unterbricht die laufende Patientenversorgung.
08 Atteste und Bescheinigungen
Bitte fragen Sie Atteste rechtzeitig an und nennen Sie uns ihren Zweck. Bescheinigungen, die keine Leistung Ihrer Krankenkasse sind, berechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Über gegebenenfalls anfallende Kosten informieren wir Sie vorab.
09 Verständigung beim Termin
Wir sprechen Deutsch, Englisch und Arabisch. Wenn Sie Unterstützung in einer anderen Sprache benötigen, bringen Sie bitte eine geeignete dolmetschende Begleitperson mit. Falls das nicht möglich ist, sprechen Sie uns möglichst vor dem Termin an, damit wir die Verständigung planen können.
10 Anfragen zu ärztlichen Stellen
Aktuell suchen wir kein ärztliches Personal und erteilen keine Stellenzusagen. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Bewerbungsanfragen ab.
11 Termine absagen und Anliegen ankündigen
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, möglichst frühzeitig telefonisch oder über unser Kontaktformular ab. So können wir die Zeit anderen Patientinnen und Patienten anbieten.
Kündigen Sie mehrere oder umfangreiche Anliegen bereits bei der Terminvereinbarung an, damit wir ausreichend Zeit einplanen können. Neue oder dringende Beschwerden sprechen Sie bitte auch während des Termins an.
12 Ein Anliegen – ein Kontaktweg
Bitte nutzen Sie für dasselbe Anliegen nur einen Kontaktweg. Mehrfache Nachrichten über Telefon, Kontaktformular und PatMed verursachen zusätzliche Bearbeitung und beschleunigen die Antwort nicht.
Hat sich ein medizinisches Anliegen wesentlich verändert oder haben sich Beschwerden verschlechtert, informieren Sie unser Team bitte telefonisch. Das Kontaktformular ist nicht für dringende medizinische Anliegen geeignet.
13 Akute Beschwerden und Ihre Hausarztpraxis
Wenn Sie bereits hausärztlich betreut werden, wenden Sie sich bei neuen Beschwerden bitte an Ihre eigene Hausarztpraxis. Ist diese geschlossen oder nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an die von ihr benannte Vertretung. Eine notwendige Notfallhilfe darf dadurch nicht verzögert werden.
Wenn Sie sich mit akuten Beschwerden an uns wenden, richtet sich das weitere Vorgehen nach der medizinischen Dringlichkeit – auch wenn Sie bisher nicht bei uns behandelt wurden. Bitte sagen Sie uns, wenn Ihre eigene Praxis nicht erreichbar ist. Bei unklarer Dringlichkeit hält unser Team ärztliche Rücksprache.
Die Warteliste betrifft die dauerhafte Aufnahme in unsere hausärztliche Betreuung. Akute oder sich verschlechternde Beschwerden gehören nicht in das Formular zur Neuaufnahme. Bitte suchen Sie dafür direkten medizinischen Kontakt. Bei Unsicherheit über die passende Anlaufstelle hilft die 116117; bei Lebensgefahr wählen Sie 112.
14 Respektvoller Umgang mit unserem Team
Wir nehmen Ihre Beschwerden und Sorgen ernst. Bitte begegnen Sie unserem Team respektvoll. Kritik und Rückfragen sind willkommen; Beleidigungen, Einschüchterungen und Gewaltandrohungen akzeptieren wir nicht.
Über die Reihenfolge und den Zeitpunkt einer Behandlung entscheiden medizinische Dringlichkeit und vereinbarte Termine. Lautstärke, wiederholtes Drängen oder die Ankündigung einer Beschwerde verschaffen keinen Vorrang. Sachliche Beschwerden prüfen wir unabhängig davon.
Bei schweren Übergriffen prüfen wir im Einzelfall weitere Schritte zum Schutz unseres Teams. Medizinische Dringlichkeit und notwendige Notfallhilfe beurteilen wir unabhängig davon.
Bei lebensbedrohlichen Beschwerden wählen Sie bitte 112. Für dringende medizinische Hilfe außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
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